Urlaub Arbeitnehmer Frankreich

 

In Frankreich hat jeder Arbeitnehmer, unabhängig von der Art seines Arbeitsvertrags, Anspruch auf Urlaub. Die gesetzliche Regelung sieht eine Dauer von 5 Wochen Urlaub pro Jahr vor. Diese Dauer bezieht sich entweder auf 25 Arbeitstage oder auf 30 Werktage. Bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen werden somit auch die Samstage einbezogen, selbst wenn der Arbeitnehmer samstags nicht arbeitet.

Die Anzahl der Urlaubstage pro Jahr sowie Sonderurlaubstage werden ebenfalls in Tarifverträgen festgelegt.

Ein Unterschied zwischen dem französischen und dem deutschen System besteht hinsichtlich des Referenzzeitraums. In Deutschland wird hier das Kalenderjahr zugrunde gelegt, während der Referenzzeitraum in Frankreich am 1. Juni des Vorjahres beginnt und am 31. Mai des laufenden Jahres endet.