Mehrwertsteuerrückerstattung über das Portal des deutschen Finanzamts
Aufgrund des Reverse Charge Verfahrens sind Sie in Frankreich nicht mehr registrierungspflichtig, haben jedoch ein Mehrwertsteuerguthaben.
Ein Antrag auf Erstattung der französischen Mehrwertsteuer ist im Portal des deutschen Finanzamts einzureichen. Die Informationen werden direkt an das französische Finanzamt weitergeleitet. EURO-DROIT verfügt über eine Zulassung zur Einreichung im deutschen Portal.
Eventuelle Rückfragen des französischen Finanzamts werden in französischer Sprache an das Unternehmen gestellt. Wir sind in der Lage, diese mit Ihnen zu bearbeiten und dem Finanzamt die entsprechenden Informationen in französischer Sprache zu liefern.