BTP-Karte (Berufsidentifikationskarte im Bereich des Hoch- und Tiefbaus):
Jeder Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer Hoch- oder Tiefbauarbeiten, Ausbau und Innenausbau ausführen, ist verpflichtet, für die betreffenden Arbeitnehmer einen Berufsausweis, die sogenannte „Carte d’identification professionnelle BTP (CIBTP)“, zu beantragen.
Um die BTP-Karten zu erhalten, beantragt der Arbeitgeber diese vor Beginn der Entsendung für jeden der betroffenen Arbeitnehmer im Online-Portal der „Union des Caisses de France CIBTP“; der zuständigen Verwaltungsstelle. Die Beantragung wird nach dem Erstellen der Entsendemeldung im SIPSI-Portal vorgenommen. Die Nummer der zugehörigen SIPSI-Meldung ermöglicht somit den automatischen Abruf der zuvor eingegebenen Informationen im BTP-Portal zur Erstellung der Karte. Die allgemeine Gültigkeit des Berufsausweises beläuft sich seit dem 01. April 2024 auf insgesamt 5 Jahre.