Unternehmensbesteuerung in Frankreich

 

Wir kümmern uns um die Erklärung jeglicher Unternehmenssteuern (Mehrwertsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätssteuer, Pkw-Steuer, Ausbildungs- und Fortbildungssteuer):

  • Mehrwertsteuer (TVA)
    Der Normalsteuersatz liegt bei 20 % und findet auf die Mehrzahl der verkauften Waren und Dienstleistungen Anwendung. Der verringerte Steuersatz in Höhe von
    10 % betrifft insbesondere die Gastronomie, Transporte und Renovierungsarbeiten von Altbauten. Der stark verringerte Steuersatz beläuft sich auf 5,5 % und gilt für bestimmte Lebensmittel, Energielieferungen und Dienstleistungen für Personen mit Behinderungen.
  • Körperschaftssteuer (Impôt sur les sociétés)
    Der Körperschaftssteuersatz wird in Frankreich ab dem Jahr 2018 reformiert und verändert sich jährlich. Für das Jahr 2019 liegt er bei 28 % für die ersten 500.000 € an Gewinn und darüber hinaus bei 31 %. Bis zum Jahr 2022 wird er auf 25 % abgesenkt.
  • Gewerbesteuer
    Die Gewerbesteuer entspricht in Frankreich der „territorialen Wirtschaftsabgabe“ (Cotisation économique territoriale), kurz CET genannt. Dieser CET unterliegen alle Unternehmen (Handelsunternehmen, Gewerbebetriebe, Dienstleistungsunternehmen und Freiberufler) die in Frankreich regelmäßig tätig sind. Die CET setzt sich aus der CVAE (Wertschöpfungsabgabe der Unternehmen) und der CFE (Grundabgabe der Unternehmen) zusammen.
  • Solidaritätssteuer (C3S)
    Die Solidaritätsabgabe für Unternehmen zugunsten der Sozialversicherung ist vom Umsatz abhängig und ist von Unternehmen zu entrichten, deren Vorjahresumsatz vor Steuern mehr als 19 Mio Euro betrug.
  • Pkw-Steuer (TVS: taxe sur les véhicules de société)
    Die Pkw-Steuer ist von allen Gesellschaften zu zahlen, die Firmenfahrzeuge besitzen, mieten oder nutzen. Dies gilt auch, wenn eine französische Gesellschaft Firmenfahrzeuge nutzt, die von der ausländischen Muttergesellschaft angemietet werden. Es ist somit nicht ausschlaggebend, ob das Fahrzeug in Frankreich oder im Ausland angemeldet ist. Die Höhe der Steuer hängt vom CO2-Ausstoß ab und wird entsprechend einer Bemessungsgrundlage, die jährlich aktualisiert wird, berechnet.
  • Ausbildungs- und Fortbildungssteuer (taxe d’apprentissage und taxe de formation professionnelle)
    Diese Steuern fallen für alle französischen Unternehmen mit Mitarbeitern in Frankreich an. Beachten Sie hierzu auch die Seite „Fortbildungen„.