Gründung einer Gesellschaft in Frankreich

 

Ausländische Unternehmen gründen in der Regel in Frankreich entweder eine GmbH französischen Rechts (Société à responsabilité limitée – SARL) oder eine vereinfachte Aktiengesellschaft (Société par actions simplifiée – SAS). Aufgrund der Komplexität der klassischen Aktiengesellschaft (Société anonyme – SA) wird diese Gesellschaftsform nur noch selten gewählt.

Dies liegt zum einen an den flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten der vereinfachten Aktiengesellschaft (SAS), zum anderen erfordert eine SAS bei der Gründung nur einen Gesellschafter, wohingegen die klassische Aktiengesellschaft mindestens sieben Gesellschafter benötigt.

Darüber hinaus benötigt eine SA ein Mindestkapital in Höhe von 37.000 Euro, während die SARL und die SAS kein Mindestkapital erfordern.

Für die Gründung eines Unternehmens ist ein französisches Bankkonto zwingend notwendig.

Wenn Sie zu Beginn nicht gleich in Büroräume und Personal vor Ort investieren möchten, bietet sich die Lösung der Domizilierung an.