Sozialversicherungen

 

In Frankreich gibt es verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungen:

  • Kranken- und Arbeitslosenversicherung: die Sozialabgaben werden an die URSSAF abgeführt. Es gibt eine gesonderte Abteilung bei der URSSAF, die ausschliesslich für ausländische Arbeitgeber ohne Sitz in Frankreich zuständig ist
  • obligatorische Zusatzrentenversicherung AGIRC-ARRCO
  • Zusatzkrankenversicherung: seit 2016 ist jeder Arbeitgeber in Frankreich dazu verpflichtet, seinem gesamten Personal eine Zusatzkrankenversicherung, die sogenannte mutuelle, anzubieten.
  • und, je nach Status des Angestellten (cadre oder non-cadre) und nach Tarifvertrag, eine Vorsorgeversicherung, die sogenannte prévoyance.

Detaillierte Informationen zur Zusatzkranken- und Vorsorgeversicherung finden Sie hier.

 

Die in Frankreich auf das Gehalt anfallenden Sozialabgaben unterscheiden sich von den Beiträgen, die in Deutschland üblich sind.

Die arbeitgeberanteiligen Sozialabgaben belaufen sich auf etwa 42% des Bruttogehalts, der Arbeitnehmeranteil auf etwa 22% des Bruttogehalts.

Die arbeitnehmeranteiligen Sozialabgaben werden durch den Arbeitgeber einbehalten und an die Sozialversicherungsträger abgeführt.