Sozialversicherungen

 

In Frankreich gibt es verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungen: Die Kranken- und Arbeitslosenversicherung, eine obligatorische Zusatzrentenversicherung und, je nach Status des Angestellten und nach Tarifvertrag, eine Vorsorgeversicherung.

 

Darüber hinaus sind optionale Zusatzversicherungen an der Tagesordnung. So ist es üblich, dass ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer in Frankreich eine Zusatzkranken-, Vorsorge- oder eine freiwillige Zusatzrentenversicherung abschließt. Zusatzversicherungen stellen eine Möglichkeit dar, seinen Arbeitnehmern einen geldwerten Vorteil zu bieten, auf den bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer Sozialabgaben zahlen müssen.

 

Ab dem 1. Januar 2016 gibt es darüber hinaus eine neue Pflicht für jeden Arbeitgeber, seinem gesamten Personal eine Zusatzkrankenversicherung anzubieten. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie unter der Rubrik Zusatzkranken- und Vorsorgeversicherung.