Steuervertretung

 

Sie planen Lieferungen und Leistungen in Frankreich zu erbringen und möchten wissen, welche steuerlichen Konsequenzen sich daraus ergeben?

Wir prüfen, ob Sie umsatzsteuerlichen Verpflichtungen in Frankreich unterliegen, registrieren Sie dann ggf. beim französischen Finanzamt und beantragen eine Umsatzsteueridentnummer für Sie.

Im laufenden Geschäft berechnen wir die geschuldete Umsatzsteuer und reichen die monatliche bzw. vierteljährliche Meldung für Sie ein.

Bei Bedarf machen wir Ihr Mehrwersteuerguthaben geltend, führen die Intrastat Meldungen (DEB) für Sie durch oder beantragen einen Erlaß von Strafgebühren.

Des Weiteren halten wir Sie über gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden.

 

Kontaktieren Sie uns gern für ein Angebot.