Umsatzsteueridentifikationsnummer
Ein Unternehmen, das Lieferungen oder Leistungen in Frankreich tätigt, kann besonderen Erklärungspflichten gegenüber dem französischen Finanzamt unterliegen und hierfür eine französische Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr ) benötigen. Die Beantragung der französischen USt-IdNr. erfolgt über das elektronische Portal des Finanzamts.
Einzelfallprüfung
Oftmals kontaktieren uns unsere Kunden bezüglich einer dringenden Mehrwertsteuer-Problematik und benötigen umgehend Unterstützung. Wir überprüfen die Zusammenhänge, um die umsatzsteuerlichen Verpflichtungen in Frankreich zu klären und dem Kunden eine zeitnahe Antwort zu geben.
Geschäftstätigkeiten, die zu mehrwertsteuerlichen Verpflichtungen in Frankreich führen umfassen unter anderem:
- lokale Verkäufe von Waren, für die der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist
- Importe von Waren aus einem Drittstaat nach Frankreich
- Exporte aus Frankreich in einen Drittstaat
- innergemeinschaftliche Erwerbe von Waren aus einem EU-Mitgliedstaat in Frankreich
- innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren aus Frankreich, an einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen und dort umsatzsteuerlich registrierten Steuerpflichtigen
Registrierung
Sollte sich in der Einzelfallprüfung herausstellen, dass das ausländische Unternehmen beim französischen Finanzamt registriert werden muss, übernehmen wir gerne die weiteren Schritte für Sie:
- Erstellung der Vollmacht für Ihre Steuervertretung in Frankreich
- Prüfung und Übermittlung der Unterlagen Ihres Unternehmens an das zuständige Finanzamt
- Beantragung der Umsatzsteueridentnummer in Frankreich in französischer Sprache. Die Umsatzsteueridentifikationsnummer übermitteln wir umgehend nach deren Erhalt an das Unternehmen.
- Beantragung und Freischaltung des Zugangs zum Online-Portal des französischen Finanzamts
- Korrespondenz mit den örtlichen Steuerbehörden
Periodische Meldepflicht
Nach erfolgreicher Registrierung ist die Mehrwertsteuererklärung je nach Umsatz monatlich oder vierteljährlich und in der Regel zum 19. oder 24. des Monats online zu übermitteln. Der entsprechende Betrag wird anschließend verpflichtend per SEPA-Mandat automatisch abgebucht. Als Steuervertreter unterstützen wir Sie bei der Abwicklung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen in Frankreich:
- Ermittlung, Meldung und Zahlungsabwicklung der geschuldeten Mehrwertsteuer
- Stellung und Verwaltung von Anträgen auf Erstattung der Umsatzsteuer
- Überprüfung von Dokumenten und durchgeführten Geschäftsvorgängen
- Kontaktaufnahme zu den örtlichen Steuerbehörden
- Unterstützung bei Steuerprüfungen
- Informationen über aktuelle Reformen und Gesetzesänderungen
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.