Liquiditätsmanagement

 

Mit dem Markteintritt in Frankreich sind auch die Zahlungsmodalitäten nicht zu vernachlässigen: Auch in SEPA-Zeiten zahlen Franzosen immer noch gern per Scheck oder Wechsel. Die Zahlungsziele in Frankreich sind länger als in Deutschland, Skonti werden in Frankreich eher selten wahrgenommen. Die Zahlungen der jeweiligen Unternehmenssteuern an das französische Finanzamt müssen online abgewickelt und von einem französischen Bankkonto abgebucht werden. Gerne bieten wir Ihnen ein individuell angepasstes Cash Management an.

Auch für Investitions- und Kreditfragen ist es sinnvoll, einen kompetenten Berater vor Ort zu haben. Dank unseres bewährten deutsch-französischen Netzwerkes können wir Ihnen einen zuverlässigen Partner für alle Bankangelegenheiten empfehlen.

 

Eröffnung eines Bankkontos

Wenn Sie ein Unternehmen in Frankreich gründen, benötigen Sie ein französisches Bankkonto für die Kapitaleinlage sowie die Zahlung der anfallenden Unternehmenssteuern. Damit Sie auch durchgehend darüber informiert sind, was auf Ihrem Bankkonto geschieht, können wir Ihnen unsere Partner vom German Desk der CIC Est empfehlen, die Sie auf Deutsch und Französisch beraten. Gern stellen wir einen Kontakt für Sie her.

 

Liquiditätsplanung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Liquiditätsplanung, indem wir zum einen den Kontostand berücksichtigen und zum anderen die Fristen der fälligen Kunden- und Lieferantenzahlungen, der anfallenden Steuern, Gehälter und Sozialabgaben im Blick haben. So erkennen wir frühzeitig mögliche Engpässe und können diese für Sie vermeiden.

In Abstimmung mit der Muttergesellschaft kümmern wir uns insbesondere um die Kreditorenverwaltung. Dies umfasst die Übermittlung der Lieferantenrechnungen, die Aufstellung dieser Rechnungen nach Zahlungsfristen und deren Zahlung nach Freigabe durch die Muttergesellschaft.

 

Zahlungsverkehr

Gerne können wir auf Wunsch auch den täglichen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Scheckerstellung etc.) für Sie übernehmen. Dies bietet sich insbesondere an, wenn es um vertrauliche Beträge wie zum Beispiel die Gehälter Ihrer Mitarbeiter geht und Sie einen externen Dienstleister vorziehen.