Erhöhung des Mindestlohns (SMIC) in Frankreich
Der französische gesetzliche Mindestlohn (SMIC – Salaire minimum interprofessionnel de croissance) wurde zum 01. Januar 2026 auf 1823,07 € brutto angehoben. Es handelt sich um eine Erhöhung von 1,18 % im Vergleich zum Vorjahr.
Die ab Januar 2026 geltenden Beträge liegen bei:
Die Anhebung des Mindestlohns (SMIC) erfolgt in Frankreich üblicherweise jährlich zum 01. Januar und wird überwiegend nach den folgenden, im französischen Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail ) festgelegten, Kriterien berechnet:
- den Anstieg der Verbraucherpreise der 20 % einkommensschwächsten Haushalte
- die Entwicklung des Grundstundenlohns (SHBOE)
Der festgelegte Mindestlohn sowie weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen sind auch bei zeitlich begrenzten Arbeitnehmerentsendungen nach Frankreich einzuhalten.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Gerne steht Ihnen unser Team für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
