Ende der punktuellen Fiskalvertretung (Regime 42) in Frankreich
Ab dem 1. Januar 2026 ist die punktuelle Fiskalvertretung für Importe in Frankreich unter dem Zollregime 42 – steuerbefreite Importe mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung – nicht mehr zulässig. Bereits das Jahr 2025 diente als Übergangsphase, in der sich betroffene Unternehmen auf die neuen Registrierungs- und Vertretungspflichten einstellen mussten. Die Änderung betrifft insbesondere Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wie der Schweiz, die bisher auf diese Vereinfachungsregelung zurückgegriffen haben.
Was bedeutet dies für Importeure in der Praxis?
Mit Abschaffung der punktuellen Fiskalvertretung (auch „one-off“ Fiskalvertretung genannt) dürfen registrierte Zollvertreter ihre Umsatzsteuernummer nicht mehr nutzen, um für Nicht-EU-Unternehmen Importe unter dem Zollregime 42 abzuwickeln.
Nicht-europäische Unternehmen müssen infolgedessen:
- Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-ID) in Frankreich beantragen
- ggf. einen akkreditierten Fiskalvertreter in Frankreich benennen
- Eigene Umsatzsteuermeldungen (CA3) einreichen
- Weiterführende Meldepflichten erfüllen
Welche Auswirkungen hat dies auf das Zollregime 42?
Die Durchführung von Importen unter dem Zollregime 42 bleibt für Nicht-EU-Unternehmen weiterhin möglich. Hinzu kommen nun die umsatzsteuerliche Einschreibepflicht und die Meldepflichten. Das Regime 42 ermöglicht Unternehmen die Durchführung von steuerbefreiten Importen in Frankreich, wenn die importierten Waren für den unmittelbaren Versand in ein anderes EU-Land bestimmt sind (innergemeinschaftliche Lieferung). Bis zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2025 konnten Nicht-EU-Unternehmen die Einschreibe- und Meldepflicht durch die Benennung des punktuellen Fiskalvertreters umgehen.
Die punktuelle Vertretung (mandat ponctuel – 289 A CGI) für EU-Unternehmen bleibt weiterhin bestehen. Bitte beachten Sie, dass Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wie der Schweiz, diese Vereinfachungsregelung nicht anwenden dürfen.
Als akkreditierter Fiskalvertreter unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung Ihrer USt-ID und der Abwicklung Ihrer Meldepflichten.
Sie haben Fragen zu diesem Thema? Gerne berät Sie unser Team Steuervertretung persönlich.