Verlängerung der allgemeinen Gültigkeit der Carte BTP
Unternehmen, deren Arbeitnehmer Hoch- oder Tiefbauarbeiten, Ausbau und Innenausbau ausführen, sind verpflichtet, für die betroffenen Arbeitnehmer einen Berufsausweis, die sogenannte „Carte d’identification professionnelle BTP (CIBTP)“, zu beantragen. Diese Karten sind während des Arbeitseinsatzes auf der Baustelle mitzuführen und dienen als Nachweis gegenüber der Arbeitsinspektion.
Bisher war die Gültigkeitsdauer der Carte BTP auf den Zeitraum der jeweiligen Entsendung beschränkt. Ab dem 01. April 2024 erfolgt nun eine entscheidende Änderung: Die Gültigkeit der Carte BTP wird auf 5 Jahre erhöht. Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Frankreichs müssen somit nicht länger eine Karte pro Entsendung beantragen. Für den Zeitraum zwischen zwei Entsendungen nach Frankreich wird der Berufsausweis inaktiv (Anpassungen gemäẞ des Décret n° 2024-112 du 15 février 2024 relatif à la carte d’identification professionnelle des salariés du bâtiment et des travaux publics).
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