Entsendung Ihrer Arbeitnehmer nach Frankreich
Wenn Sie einen Ihrer Arbeitnehmer vorübergehend an einem anderen Arbeitsort im Ausland beschäftigen, wird dies als Entsendung betrachtet. Nach Ablauf des zeitlich begrenzten Auftrags kehrt der Arbeitnehmer an seinen gewöhnlichen Arbeitsort zurück.
Hier ist zwischen dem Aspekt der Sozialversicherung und dem Aspekt des Arbeitsrechts zu unterscheiden.
Ein Mitarbeiter kann bis zu zwei Jahre in ein anderes Land entsendet und bei den Sozialversicherungsträgern im Entsendestaat gemeldet bleiben.
Wenn Sie also einen Mitarbeiter z. B. von Deutschland nach Frankreich entsenden, so können Sie die Sozialversicherungsbeiträge für diesen Mitarbeiter für die Dauer von maximal zwei Jahren weiterhin in Deutschland abführen.
Bei einer Entsendung eines Mitarbeiters ist das Arbeitsrecht des Landes, in das der Mitarbeiter entsendet wird, zu berücksichtigen. Folglich gilt bei einer Entsendung nach Frankreich französisches Arbeitsrecht. Hier sind insbesondere die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften (z.B. Arbeitszeit, Mindestlohn, Feiertagzuschlag, etc.) einzuhalten.
Des Weiteren sind bei einer Entsendung folgende Verpflichtungen zu beachten:
- Bestimmung eines Vertreters in Frankreich, der im Fall einer Kontrolle durch das französische Gewerbeaufsichtsamt kontaktiert werden kann
- Online-Meldung der Arbeitnehmerentsendung bei der zuständigen Arbeitsaufsichtsbehörde über das SIPSI Portal vor Antritt der Entsendung
- Beantragung eines A1 Formulars
- Eventuell Beantragung einer BTP Karte für Ihre Mitarbeiter
Der entsendete Mitarbeiter muss die Benennung des Vertreters in Frankreich, die SIPSI-Meldung und das A1-Formular mit sich führen und bei einer Kontrolle vorzeigen können. Gegebenenfalls ist hier noch die BTP-Karte hinzuzufügen.
Derzeit führt die Arbeitsaufsichtsbehörde immer häufiger Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der o.g. Entsendungsvorschriften sowie der entsprechenden Unterlagen durch.
Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, kann es zu hohen Strafgebühren für das Unternehmen kommen.
Wir unterstützen Sie bei Bedarf gerne als Vertreter für Entsendungen nach Frankreich.
Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht oder rufen Sie uns an.