Intrastat-Meldung
Die Intrastat-Erklärung dient der innergemeinschaftlichen Handelsstatistik. Wenn Ihr Unternehmen im Rahmen von Werklieferungsverträgen Waren im Wert von über 460.000 Euro pro Kalenderjahr nach Frankreich einführt, haben Sie die Pflicht eine monatliche Intrastat-Erklärung (DEB, déclaration d’échange de biens) in Frankreich abzugeben. Auch dies können wir für Sie übernehmen und im Portal des französischen Zollamts erklären.
Zusammenfassende Meldung
In Frankreich dient die „Zusammenfassende Meldung“ zweierlei Zwecken: der Besteuerung und der statistischen Kontrolle.
Die „Zusammenfassende Meldung“ ist nicht gegenüber dem Finanzamt, sondern gegenüber der Zollverwaltung abzugeben. Sie wurde im Zusammenhang mit der „Neuregelung des Orts der sonstigen Leistungen“ erweitert. Die französische Regelung unterscheidet nunmehr die innergemeinschaftliche Lieferungen betreffende Meldung, die mit der Ausgangsmeldung (Intrastat) zusammenfällt und die sonstige Leistungen betreffende Meldung (DES, déclaration européenne de services). Beide Meldungen sind monatlich und spätestens am 10. Werktag abzugeben.