Intrastat (EMEBI)

Die Intrastat-Erklärung dient der innergemeinschaftlichen Handelsstatistik, welche der Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs von Gemeinschaftswaren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Lieferung und Erwerb) dient. Die Intrastat-Meldungen sind für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend, die Meldeschwellen der einzelnen Mitgliedsstaaten unterscheiden sich jedoch.

Ein französisches Unternehmen, das innergemeinschaftliche Lieferungen aus Frankreich in ein anderes europäisches Land oder in Frankreich innergemeinschaftliche Erwerbe mit einem Wert von über 460.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres tätigt, hat die Pflicht eine monatliche Intrastat-Meldung bei der französischen Zollverwaltung einzureichen. Diese ist jeweils am 10. Werktag eines jeden Monats fällig. Die Meldepflicht eines Unternehmens greift ab dem Monat, in dem die Warenbewegungen den jeweiligen Schwellenwert erreichen.

 

Zusammenfassende Meldung

In Frankreich dient die „Zusammenfassende Meldung“ zweierlei Zwecken: der Besteuerung und der statistischen Kontrolle.

Die „Zusammenfassende Meldung“ ist nicht gegenüber dem Finanzamt, sondern gegenüber der Zollverwaltung abzugeben. Sie wurde im Zusammenhang mit der „Neuregelung des Orts der sonstigen Leistungen“ erweitert. Die französische Regelung unterscheidet nunmehr zwischen der vereinfachten Meldung für Warenlieferungen und jener für Leistungen.

Der die innergemeinschaftlichen Lieferungen betreffende Etat récapitulatif (Zusammenfassende Meldung) ist schwellenunabhängig bereits ab dem ersten Euro verpflichtend einzureichen.

Für sonstige grenzüberschreitende Leistungen, die ins EU-Ausland erbracht werden, ist die sogenannte DES, déclaration européenne de services einzureichen. Beide Meldungen sind monatlich und spätestens am 10. Werktag abzugeben.

 

Wir bei EURO-DROIT unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung Ihrer zolltechnischen Verpflichtungen:

  • Registrierung des Unternehmens im Portal der Zollbehörde in Frankreich
  • Ermittlung der innergemeinschaftlichen Warenflüsse und Einreichung der monatlichen Meldungen (EMEBI/ Etat récapitulatif/ DES)
  • Unterstützung bei anfallenden Zollprüfungen
  • Informationen über aktuelle Reformen und Gesetzesänderungen