Vorzeitige Erhöhung des Mindestlohns
zum 1. November 2024

 

Der französische Mindestlohn (Smic) wurde am 1. November 2024 vorzeitig auf 1.426,30 € netto (1.801,80 € brutto) für die 35 Wochenstunden angehoben.

Es handelt sich um eine Erhöhung um 2 %, wie aus dem Dekret n° 2024-951 hervorgeht, der am 24. Oktober 2024 im Journal Officiel veröffentlicht wurde.

 

Die ab 1. November 2024 gültigen Beträge gestalten sich wie folgt:

  • Netto-Smic : 1 426,30 €.
  • Brutto-Smic : 1 801,80 €.
  • Netto-Stundenlohn : 9,40 €.
  • Brutto-Stundenlohn : 11,88 €.

 

Hierbei handelt es sich um eine vorzeitige Anhebung des Mindestlohns. Eine erneute automatische Erhöhung am 1. Januar 2025 findet somit nicht statt.

Der Mindestlohn (Smic) wird üblicherweise jährlich am 01. Januar des Jahres unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung angehoben, die für die 20% der einkommensschwächsten Haushalte ermittelt wurde.

Bitte beachten Sie, dass auch bei zeitlich begrenzten Arbeitnehmerentsendungen nach Frankreich die Schutzvorschriften des französischen Arbeitsrechts, wie der hier geltende Mindestlohn, berücksichtigt werden müssen.

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