Aktuelles
Aktuelles

Ende der punktuellen Fiskalvertretung (Regime 42)
Ab dem 1. Januar 2026 ist die punktuelle Fiskalvertretung für Importe in Frankreich unter dem Zollregime 42 nicht mehr zulässig. Die Änderung betrifft insbesondere Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, wie der Schweiz.

Erhöhung des Mindestlohns (SMIC) in Frankreich
Der französische gesetzliche Mindestlohn (SMIC) wurde zum 01. Januar 2026 auf 1823,07 € brutto angehoben. Erfahren Sie hier alles zu den aktuellen Anpassungen.

Ab 2026: E-Rechnungspflicht in Frankreich
Frankreich führt ab 2026 verpflichtend die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) sowie das elektronische Meldewesen (E-Reporting) für Unternehmen ein. Erfahren Sie hier alles zu der bevorstehenden Reform.

EORI-Nummer: Änderung des Formats in Frankreich
Ab 2026 basiert die EORI-Nummer verpflichtend auf der SIREN- statt der SIRET-Nummer. Erfahren Sie, was sich für Unternehmen im EU-Import-Export ändert und wie Sie sich rechtzeitig auf die neuen Bestimmungen vorbereiten.

Webinar: Mehrwertsteuer in Frankreich
Am Dienstag den 30. September 2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr informieren wir Sie in unserem Live-Webinar über die korrekte mehrwertsteuerliche Abwicklung Ihrer Geschäftstätigkeiten in Frankreich.

Urlaubsanspruch bei Krankheit
Neuerdings erwerben auch die Mitarbeitenden in Frankreich für den Zeitraum ihrer Arbeitsunfähigkeit weiterhin Urlaubsansprüche.

Neue Regeln geldwerter Vorteil Dienstwagen
Die Regeln für die Berechnung des geldwerten Vorteils für Dienstwagen wurden im März 2025 aktualisiert und greifen rückwirkend zum 1. Februar 2025.
Renovierungsarbeiten: Ende der Bescheinigungspflicht
Ein einfacher Vermerk auf der Rechnung ersetzt die bisherige Bescheinigungspflicht, um die rechtmäßige Anwendung der ermäßigten Steuersätze nachzuweisen.
Anpassung der Besteuerung auf Firmenwagen
Die Steuer auf Firmenwagen (ehemals TVS – taxe sur les véhicules de société) wird mit Beginn dieses Jahres durch zwei Steuern ersetzt: die jährliche CO2-Steuer sowie die Emissions-Steuer auf Luftschadstoffe.
Arbeitnehmerbeteiligung am Unternehmenswert
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für französische Unternehmen mit 11 – 49 Mitarbeitern unter bestimmten Bedingungen die neue Pflicht zur Einführung einer Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenswert.
5,5 % Mehrwertsteuer: Anpassung der Kriterien
Am 1. Januar 2025 treten überarbeitete Bestimmungen für die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes im Rahmen energetischer Sanierungsarbeiten in Kraft
Vorzeitige Erhöhung des Mindestlohns
Der französische Mindestlohn (Smic) wurde am 1. November 2024 vorzeitig auf 1.426,30 € netto für die 35 Wochenstunden angehoben.
Carte BTP - Verlängerung der Gültigkeitsdauer
Ab dem 01. April 2024 wurde die allgemeine Gültigkeit der Carte BTP auf 5 Jahre erhöht. Eine Beantragung der Karte pro Arbeitsauftrag ist nicht mehr erforderlich.