Ermäßigte Steuersätze auf Renovierungsarbeiten: Ein einfacher Vermerk auf der Rechnung ersetzt die bisherige Bescheinigungspflicht
Für Renovierungsarbeiten an Wohngebäuden in Frankreich, die seit mehr als zwei Jahren fertiggestellt sind, tritt eine entscheidende Vereinfachung in Kraft: Anstelle der bisherigen Bescheinigungen (Cerfa-Formulare) reicht nun ein Vermerk auf der Rechnung oder dem Kostenvoranschlag, um die Rechtmäßigkeit der angewandten ermäßigten Steuersätze nachzuweisen.
Bisher war es notwendig, eine vom Auftraggeber datierte und unterzeichnete USt.-Bescheinigung vorzuweisen, die bestätigt, dass die Bedingungen für die Anwendung der ermäßigten Steuersätze von 10% oder 5,5 % auf die erbrachten Dienstleistungen erfüllt sind. Diese Bescheinigung enthielt Angaben zur Identität des Kunden oder seines Vertreters, zur Art der Räumlichkeiten und zur Art der erbrachten Leistungen.
Mit der Umsetzung des Haushaltsgesetzes 2025 (loi de finances pour 2025) findet nun eine entscheidende Änderung statt:
Um den Verwaltungsaufwand zu vereinfachen, wird die Bescheinigungspflicht durch einen Vermerk auf dem Kostenvoranschlag oder der Rechnung für die durchgeführten Arbeiten ersetzt. Mit diesem Zusatz muss der Auftraggeber schriftlich bestätigen, dass die Bedingungen für die Anwendung des jeweiligen Steuersatzes erfüllt sind. Der genaue Wortlaut des Vermerks wurde bisher noch nicht festgelegt.
Aufbewahrungspflichten:
Wie bei der bisherigen Bescheinigung, sind sowohl vom Auftragnehmer als auch Auftraggeber Pflichten zur Aufbewahrung der Nachweise einzuhalten.
Der Auftragnehmer der Arbeiten muss eine Kopie des Kostenvoranschlags oder der Rechnung seiner Buchhaltung beifügen. Der Auftraggeber muss eine Kopie des Kostenvoranschlags oder der Rechnung bis zum 31. Dezember des fünften Jahres aufbewahren:
- nach Abschluss der Arbeiten, wenn es sich um Verbesserungs-, Umbau-, Ausbau- oder Instandhaltungsarbeiten handelt;
- nach der Ausstellung der Rechnungen, wenn es sich um energetische Renovierungs- oder Verbesserungsarbeiten handelt.
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