Verlängerung der Gültigkeitsdauer
der Carte BTP

 

Unternehmen, deren Arbeitnehmer Hoch- oder Tiefbauarbeiten, Ausbau sowie Innenausbau ausführen, unterliegen der Verpflichtung, für die betroffenen Arbeitnehmer einen Berufsausweis, die sogenannte „Carte d’identification professionnelle BTP (CIBTP)“, zu beantragen. Diese Karten sind während des gesamten Arbeitseinsatzes als Nachweis gegenüber der Arbeitsinspektion auf der Baustelle mitzuführen. Unternehmen, die temporär Arbeitnehmer entsenden, die in Frankreich eine der oben genannten Tätigkeiten ausführen, unterliegen denselben Verpflichtungen.

 

Die allgemeine Gültigkeitsdauer der Carte BTP beschränkte sich bisher auf den Zeitraum der jeweiligen Entsendung. Ab dem 01. April 2024 erfolgte eine entscheidende Änderung: Die Gültigkeit der Carte BTP wurde auf 5 Jahre erhöht. Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Frankreichs müssen somit nicht länger eine Karte pro Entsendung beantragen. Für den Zeitraum zwischen zwei Entsendungen nach Frankreich wird der Berufsausweis inaktiv (Anpassungen gemäß des Décret n° 2024-112 du 15 février 2024 relatif à la carte d’identification professionnelle des salariés du bâtiment et des travaux publics).

 

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