Zusammensetzung der französischen Umsatzsteueridentnummer

 

Die USt-IdNr. in Frankreich (frz. numéro de TVA intracommunautaire) setzt sich aus dem offiziellen Länderkürzel, einem zweistelligen IT-Code sowie der neunstelligen Steuernummer (SIREN) des Unternehmens zusammen.

Beispiel einer französischen USt-IdNr.: FR 00 123 456 789

 

Beispiele zur Abrechnungspflicht französischer Mehrwertsteuer

  • im Baubereich
    Ein deutsches Unternehmen, das für Privatkunden oder für Unternehmen arbeitet, die in Frankreich keine USt-ID-Nummer haben, muss die französische Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und abführen.
  • im Versandhandel
    Deutsche Unternehmen, die im Rahmen ihrer Fernverkäufe die innergemeinschaftliche Versandschwelle von 10.000 Euro Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, müssen die Mehrwertsteuer des Wohnsitzes der Einkäufer in Rechnung stellen.
  • für deutsche Subunternehmer
    Wenn ein deutscher Subunternehmer in Frankreich tätig ist und der Auftraggeber keine französische USt-ID-Nummer hat, hat der Subunternehmer die Pflicht, sich in Frankreich zu registrieren, um die französische Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen und abführen zu können.

In allen drei Fallbeispielen ist eine Registrierung beim französischen Finanzamt und die Meldung sowie Abführung der französischen Mehrwertsteuer auf die durchgeführten Verkäufe und Dienstleistungen verpflichtend.