Änderung der Meldeformalitäten für die Intrastatmeldung (EMEBI/DEB) in Frankreich ab dem 01. Januar 2022

 

Mit dem 01. Januar 2022 wurde die bisherige Intrastat-Verordnung (EG) 638/2004 durch die Verordnung (EU) 2019/2152 (genannt EBS-Verordnung) ersetzt und führte zu einer Anpassung der innergemeinschaftlichen Meldeformalitäten.

Bisher umfasste die DEB (Déclaration d’échanges de biens) in Frankreich ein statistische Erhebung der ein- und ausgehenden Warenflüsse für die Außenhandelsstatistik sowie eine Erhebung innergemeinschaftlicher Verbringungen zur Überprüfung der Konformität mit den innereuropäischen Mehrwertsteuerregelungen.

Diese beiden Meldekomponenten der bisherigen DEB werden künftig in zwei getrennten Verfahren erfasst:

  • die monatliche statistische Erhebung über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr (EMEBI). In diesem Rahmen müssen für innergemeinschaftliche Lieferungen neben den bisherigen Elementen folgende Zusatzangaben vorgenommen werden: das Ursprungsland der Ware sowie die Umsatzsteuer-Identnummer des Warenempfängers im innergemeinschaftlichen Zielland.
  • die zusammenfassende Meldung zu Mehrwertsteuerzwecken bezüglich der innergemeinschaftlichen Lieferungen. Dabei handelt es sich um mehrwertsteuerliche Informationen, die für die DGFIP (Direction générale des Finances publiques) und den Austausch zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten zur Kontrolle der Intra-EU-Mehrwertsteuer bestimmt sind.