Ab dem 1. Juli 2021 liegt die Umsatzsteuerschwelle für Versandhandel bei 10 000 €

 

Am 1. Juli 2021 wurde die Fernabsatzschwelle in Frankreich von 35.000 Euro Umsatz pro Kalenderjahr auf 10.000 Euro gesenkt. Dadurch wird die Umsatzsteuermeldepflicht für Versandhändler in Frankreich schneller als bisher erreicht.

Deutsche Unternehmen, die in Frankreich diese Versandschwelle von 10.000 Euro Umsatz innerhalb eines Kalenderjahres überschreiten, müssen die Mehrwertsteuer des Wohnsitzes der Einkäufer in Rechnung stellen, zum Beispiel Onlineshops, die ihre Produkte im Internet verkaufen.

Der One Stop Shop soll ebenfalls am 1. Juli eingeleitet werden und die Mehrwertsteuervorschriften lockern. Jedoch sind die Regeln und der Rahmen der Umsetzung vom französischen Staat noch nicht festgelegt worden.