Der französische Arbeitsvertrag
Auch in Frankreich gibt es sowohl befristete als auch unbefristete Arbeitsverträge. In der Regel werden jedoch eher unbefristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Nur in einigen Ausnahmefällen werden befristete Verträge geschlossen.
Wichtige Hinweise zu befristeten Arbeitsverträgen finden Sie hier.
Arbeitsverträge mit Angestellten in Frankreich
Deutsche Vertragsvorlagen, die nach deutschem Recht ausgestaltet sind, eignen sich nicht für die Erstellung eines französischen Arbeitsvertrags. Es ist wichtig, dass die Schutzvorschriften des französischen Arbeitsrechts eingehalten werden. Zu diesen Schutzvorschriften gehören Mindestlohn, Arbeitszeitregelung, einige Kündigungsvorschriften, tarifvertragliche Schutzvorschriften etc.
Diese Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer weichen in Frankreich in den meisten Bereichen erheblich von den Vorschriften in Deutschland ab. Ein französischer Arbeitsvertrag bringt Rechtssicherheit und gibt Ihnen eine bessere Position vor französischen Arbeitsgerichten.
In einem französischen Arbeitsvertrag wird grundsätzlich das Bruttogehalt angegeben.
Einen Überblick zum Thema Arbeitsverträge in Frankreich können Sie sich hier verschaffen.
Französische Tarifverträge
Die französischen Tarifverträge sind in der Regel von dem zuständigen Ministerium für allgemein verbindlich erklärt worden. Infolge dessen müssen sämtliche Unternehmen, die in der jeweiligen Branche tätig sind, die Tarifverträge einhalten. Es gibt in Frankreich eine sehr große Anzahl von Tarifverträgen. Bei der Gestaltung der Arbeitsverträge ist daher auf die Ermittlung des einschlägigen Tarifvertrages und auf die Beachtung dieses Tarifvertrages besonderes Augenmerk zu richten.
Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zu einem unserer Partner her, der sich auf die deutsch-französische Rechtsberatung spezialisiert hat.