Lohnsteuer in Frankreich

 

Lohnsteuerrechtlich gab es in Frankreich zum 1. Januar 2019 eine Revolution :

Wie bereits in zahlreichen europäischen Ländern ging die Zahllast der Lohnsteuer auf den Arbeitgeber über.

Euro-Droit ist im Rahmen der Verwaltung der Mitarbeiter unserer Kunden verpflichtet, monatlich alle Gehaltsbestandteile und Sozialabgaben über eine zentralisierte Internetplattform an die jeweiligen Sozialversicherungsträger und den französischen Staat zu deklarieren (DSN : Déclaration Sociale Nominative).

Mit der Empfangsbestätigung dieser monatlichen Erklärung informiert uns das Finanzamt über den anzuwendenden Quellensteuersatz für jeden Mitarbeiter, den wir für unsere Kunden verwalten.

Dieser Satz kann sich im Laufe des Jahres je nach persönlicher Situation des Mitarbeiters ändern.

Folglich wird nun auch in Frankreich der Quellensteuerabzug auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen und die Quellensteuer wird vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt.

Die Zahlungsfrequenz der Quellensteuer ist an die der Sozialabgaben gekoppelt.

 

Wichtig :

Für Rückfragen Ihrer Mitarbeiter ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Weder Sie als Arbeitgeber noch Euro-Droit können auf Fragen oder Beanstandungen Ihrer Mitarbeiter eingehen.