Vaterschaftsurlaub

 

Nachstehend finden Sie wichtige Informationen zum Vaterschaftsurlaub in Frankreich.

Sonderurlaub

Im Fall einer Geburt stehen dem Vater des Kindes 3 Werktage Sonderurlaub zu. Der Sonderurlaub kann mit dem Vaterschaftsurlaub kumuliert werden. Dies stellt jedoch keine Verpflichtung dar.

Der Sonderurlaub muss nicht zwingend am Tag der Entbindung genommen werden. Er kann auch am 1. auf die Geburt folgenden Werktag genommen werden.

Vaterschaftsurlaub

Der Mitarbeiter hat ab dem 1. Juli 2021 Anspruch auf 25 aufeinander folgende Kalendertage Vaterschaftsurlaub (32 im Fall von Mehrlingen). Die 25 Tage Vaterschaftsurlaub können auf Wunsch im Anschluss an den Sonderurlaub genommen werden. 4 Kalendertage des Vaterschaftsurlaubs sind direkt nach der Geburt des Kindes zu nehmen. Die restlichen 21 Tage können aufgesplittet werden, wobei mindestens 5 Tage am Stück zu nehmen sind.

 

Wichtig

Der Vaterschaftsurlaub muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes genommen werden.

Gehaltsfortzahlung

Sonderurlaub

Die Sonderurlaubstage werden als Arbeitstage angesehen, welche folglich voll vergütet werden.

Vaterschaftsurlaub

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen keine Gehaltsfortzahlung während der Dauer des Vaterschaftsurlaubs vor. Der Arbeitsvertrag wird während dieser Zeit ausgesetzt. Ihr Mitarbeiter hat jedoch Anspruch auf Tagegeld der französischen Sozialversicherung.

 

Selbstverständlich haben Sie als Arbeitgeber ebenfalls die Möglichkeit, Ihrem Mitarbeiter das Gehalt für die Dauer des Vaterschaftsurlaubs voll oder auch in Höhe der Tagegeldzahlungen fortzuzahlen.

 

Ablauf

Der Mitarbeiter teilt Ihnen den Beginn und das Ende seines Vaterschaftsurlaubs mit (im besten Fall spätestens einen Monat vor Beginn des Urlaubs und in schriftlicher Form).

Er übermittelt Ihnen sowie der Krankenversicherung eine Kopie der Geburtsurkunde. Sie leiten uns die gesamten Unterlagen weiter und wir erstellen eine Gehaltsbescheinigung für die Krankenversicherung, auf deren Basis das Tagegeld berechnet und je nach Gläubiger an den Mitarbeiter oder an Sie gezahlt wird.