Arbeitszeit Frankreich

 

In Frankreich beläuft sich die gesetzliche Arbeitszeit auf 35 Stunden pro Woche. Wird diese überschritten, so sind die darüber hinausgehenden Stunden als Überstunden anzusehen. Diese können Ausnahmecharakter haben oder vertraglich vereinbart sein.

Für die ersten 8 Überstunden pro Woche erhält der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Mehrvergütung in Höhe von 25 %. Weitere Überstunden sind mit 50 % Zuschlag zu vergüten.

Die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit in Frankreich sind per Gesetz festgelegt und dürfen nicht überschritten werden. Diese Beschränkung gilt jedoch nicht, wenn der für den Betrieb anwendbare Tarifvertrag eine Ausnahme vorsieht. In Einzelfällen kann eine Sondergenehmigung der Arbeitsbehörde beantragt werden.

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