Ab 2026: Elektronische Rechnungsstellung in Frankreich verpflichtend
Frankreich führt ab 2026 verpflichtend die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) sowie das elektronische Meldewesen (E-Reporting) für Unternehmen ein.
Zeitplan der Reform:
- Ab September 2026: Alle Unternehmen in Frankreich müssen elektronische Rechnungen empfangen können. Große und mittlere Unternehmen (ETI) müssen elektronische Rechnungen ausstellen können.
- Bis September 2027: Alle Unternehmen in Frankreich müssen elektronische Rechnungen ausstellen. Die Ausstellung wird ab diesem Datum auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kleinstunternehmen verpflichtend.
In diesem Rahmen sind Unternehmen dazu verpflichtet, eine durch die Finanzverwaltung (DGFIP) zugelassene Plattform (frz. plateforme agréee oder PA) zu wählen. Diese Digitalisierungsdienstleister ermöglichen die Ausstellung, Übermittlung und den Empfang elektronischer Rechnungen sowie die Weiterleitung von Transaktions- und Zahlungsdaten.
Gründe der Reform:
Mit der digitalen Rechnungsstellung verfolgt die französische Finanzverwaltung mehrere Ziele:
- Digitalisierung und Vereinfachung des Rechnungsaustauschs zwischen Unternehmen
- Erhöhung der Transparenz und Nachverfolgbarkeit von Umsätzen
- Effizientere Steuer- und Mehrwertsteuerüberwachung
Betroffen von der Reform sind derzeit alle Transaktionen zwischen mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz in Frankreich. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den organisatorischen und technischen Anforderungen auseinandersetzen, um diese fristgerecht umsetzen zu können.
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