Entgeltfortzahlung und Krankengeld für Mitarbeiter in Frankreich

 

Meldet sich Ihr Mitarbeiter in Frankreich einmal krank, so werden die beiden Themen Entgeltfortzahlung und Krankengeld für Sie interessant.

Entgeltfortzahlung in Frankreich

Ein Arbeitnehmer in Frankreich hat im Krankheitsfall laut dem französischen Arbeitsgesetz Anspruch auf Fortzahlung seines Gehalts durch den Arbeitgeber. Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung ist im Regelfall eine Betriebszugehörigkeit von mindestens einem Jahr.
Die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers setzt in Frankreich nach 7 aufeinander folgenden Krankheitstagen ein. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber die Gehaltszahlung für eine Dauer von 7 Tagen aussetzen kann. Dem Arbeitnehmer wird das Gehalt ab dem 8. Krankheitstag für die Dauer von 30 Tagen zu 90 % und weiteren 30 Tagen zu 66,66 % fortgezahlt. Die Dauer sowie die Höhe der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hängen in Frankreich ebenfalls von der Betriebszugehörigkeit ab.

Anders ist es bei Arbeitnehmern im Gebiet Elsass-Mosel. Hier setzt die Entgeltfortzahlung bereits am ersten Krankheitstag des Arbeitnehmers ein. Die Entgeltfortzahlung erfolgt im Gebiet Elsass-Mosel üblicherweise zu 100 % für eine Dauer von 6 Wochen.

Bei der Anspruchsdauer sowie der Entgelthöhe ist in Frankreich auch grundsätzlich der anzuwendende Tarifvertrag zu beachten.

Krankengeld in Frankreich

Die französische Krankenkasse zahlt im Krankheitsfall eines Arbeitnehmers ab dem 4. Krankheitstag Krankengeld.
Zur Berechnung der Höhe des Krankengelds erhält die Krankenkasse eine Entgeltbescheinigung vom Arbeitgeber.
Nimmt der Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung in ausreichender Höhe an den Arbeitnehmer vor (Entgeltfortzahlung s.o.), so hat der Arbeitgeber Anspruch auf das Krankengeld zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen. In diesem Fall erfolgt die Zahlung des Krankengeldes direkt an den Arbeitgeber. Anderenfalls erhält der Arbeitnehmer das Krankengeld.