Zusatzkrankenversicherung und Vorsorgeversicherung in Frankreich

 

Zusatzkrankenversicherung (mutuelle)

Damit Sie sich einen Überblick über das französische Krankenversicherungssystem mit seinen Eigenheiten verschaffen können, gehen wir nachstehend auf die wichtigsten Punkte ein:

Alle Personen, die sich in einem Angestelltenverhältnis befinden und in Frankreich wohnen, sind bei der staatlichen Krankenkasse angemeldet.

Darüber hinaus ist seit dem 1. Januar 2016 jeder Arbeitgeber in Frankreich dazu verpflichtet, seinem gesamten Personal eine Zusatzkrankenversicherung anzubieten.

Dieses Gesetz rührt daher, dass die gesetzliche Krankenkasse in einigen Leistungsfeldern nur geringe Anteile der tatsächlichen Kosten übernimmt. Um hohe Zusatzkosten durch medizinische Versorgung zu vermeiden, ist es daher von großer Bedeutung, eine Zusatzkrankenversicherung zu haben, die die Differenzen weitestgehend abdeckt.

Insofern ist die Zusatzkrankenversicherung noch etwas mehr als nur eine Arbeitgeberverpflichtung. Sie können als Arbeitgeber mit diesem Element direkten Einfluss auf die Zufriedenheit und Motivation Ihrer Mitarbeiter nehmen.

Die Zusatzkrankenversicherungsverträge müssen gesetzlich vorgegebene Deckelungen und Mindestgarantien einhalten, damit die steuerlichen und sozialabgabenrechtlichen Vorteile greifen. Tarifvertraglich können weitere Bedingungen vorgesehen sein, die entsprechend einzuhalten sind.

Der Arbeitgeber muss mindestens 50% der Beiträge übernehmen, der restliche Anteil ist vom Arbeitnehmer zu tragen. Der Arbeitgeberbeitrag ist steuerlich absetzbar.

  • Welche Mitarbeiter sind betroffen?

Die vom Arbeitgeber ausgewählte Zusatzkrankenversicherung muss allen Mitarbeitern angeboten werden.

  • Wie läuft der Abschluss einer Zusatzkrankenversicherung ab?

Der Abschluss des Gruppenversicherungsvertrags im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt mit einer privaten Versicherungsgesellschaft. Doch nicht jede Versicherungsgesellschaft ist auch dazu befugt, ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich zu versichern, denn hierfür ist eine spezifische Zulassung erforderlich.

Wir holen für Sie tarifkonforme und wettbewerbsfähige Angebote ein und besprechen diese mit Ihnen, um Ihnen die Wahl der passenden Versicherung zu erleichtern.

Im Anschluss kümmern wir uns in Ihrem Auftrag um den Versicherungsabschluss, die Übermittlung der notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen an Ihre Mitarbeiter und sind Ansprechpartner für Sie, die Versicherungsgesellschaft und Ihre Mitarbeiter.

Die Beitragszahlungen werden, wie auch die anderen Sozialabgaben auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen und entsprechend abgeführt.

 

Vorsorgeversicherung (prévoyance)

Für Mitarbeiter mit dem Status Cadre ist eine Vorsorgeversicherung, die sogenannte prévoyance, tarifvertraglich verpflichtend.

Je nach anzuwendendem Tarifvertrag kann diese Verpflichtung auch Mitarbeiter mit einem anderen Status betreffen.

Der Beitrag für die Vorsorgeversicherung muss mindestens zur Hälfte eine Lebensversicherung abdecken, und in der Regel werden zusätzlich eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sowie eine Invaliditätsversicherung mit abgeschlossen. Im Todesfall eines Mitarbeiters kommt es zu einer Kapitalausschüttung oder Rentenzahlung durch die Versicherungsgesellschaft, im Fall einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit zahlt die Versicherung Tagegeld und im Invaliditätsfall bezieht der Mitarbeiter eine Rente.

Auch hier benötigen wir nur Ihre Freigabe und kümmern uns ganz automatisch um den Vertragsabschluss und die notwendige Korrespondenz.

 

Besonderheit in Frankreich : Fortbestand der Versicherungsrechte aus der Zusatzkranken- und Vorsorgeversicherung nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

Sollten Sie sich von einem Ihrer Mitarbeiter trennen, so steht ihm unter bestimmten Bedingungen der Fortbestand der Versicherungsrechte für maximal 12 Monate zu. Hierdurch entstehen nach Vertragsende keine zusätzlichen Kosten, weder für Sie als Arbeitgeber noch für Ihren Arbeitnehmer.

Sobald Ihr ehemaliger Arbeitnehmer eine neue Stelle antritt, erlischt dieser Anspruch.

Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses prüft Euro-Droit für Sie, ob und wie lange der Anspruch auf den Fortbestand besteht und erstellt die notwendigen Unterlagen und Informationen für den Mitarbeiter.

 

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