EU-Mobilitätspaket 2026: Neue Vorschriften für den grenzüberschreitenden Straßentransport
Zum 1. Juli 2026 tritt die nächste Stufe des EU-Mobilitätspakets in Kraft. Die neuen Regelungen betreffen insbesondere Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr tätig sind und Transporte innerhalb der Europäischen Union durchführen.
Eine der wichtigsten Neuerungen des Mobilitätspakets: Die geltenden Vorschriften werden auf leichte Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen ausgeweitet. Damit unterliegen künftig deutlich mehr Unternehmen, die internationale Transporte in Frankreich durchführen, den europäischen Vorgaben zur Entsendung von Fahrpersonal, zu Lenk- und Ruhezeiten sowie den entsprechenden Dokumentationspflichten.
Welche Änderungen bringt das Mobilitätspaket für Entsendungen nach Frankreich?
Je nach Art des Transports gelten unterschiedliche Vorschriften. Während bilaterale Beförderungen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von den Entsenderegeln ausgenommen sein können, gelten für Cross-Trade-Transporte und Kabotagefahrten besondere Meldepflichten. Auch die Wahl des richtigen Meldeverfahrens spielt eine entscheidende Rolle: Je nach Art des Einsatzes erfolgt die Entsendemeldung über das europäische IMI-Portal oder – in bestimmten Fällen – weiterhin über das französische SIPSI-System.
Welche zusätzlichen Vorschriften gelten ab 2026?
Neben den Meldepflichten ergeben sich weitere Anforderungen. Betroffene Unternehmen müssen unter anderem die geltenden Lenk- und Ruhezeiten einhalten, die Vorschriften zum digitalen Tachographen beachten und die erforderlichen Unterlagen bei Kontrollen bereithalten. Welche Verpflichtungen im Einzelfall bestehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Fahrzeugkategorie, der Art des Transports sowie dem jeweiligen Einsatz.
Was sollten Unternehmen künftig beachten?
Die neuen Regelungen erhöhen die Anforderungen an Transportunternehmen und machen eine sorgfältige Prüfung der einzelnen Transporte erforderlich. Insbesondere bei grenzüberschreitenden Transporten nach Frankreich ist die korrekte Anwendung der Entsenderegeln entscheidend. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Vorschriften im Einzelfall gelten und welche Melde- und Dokumentationspflichten zu erfüllen sind. Eine fehlerhafte Einordnung des Einsatzes kann dazu führen, dass Entsendungen nicht ordnungsgemäß gemeldet werden oder erforderliche Nachweise bei Kontrollen fehlen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der neuen Vorschriften. Ob Prüfung der Entsendepflicht, Einordnung von Transportarten oder Unterstützung bei SIPSI-Meldungen – unser Team Entsendung berät Sie individuell bezüglich einer angepassten Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
Sie möchten wissen, welche Auswirkungen das Mobilitätspaket 2026 auf Ihr Unternehmen hat? Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.