Vorzeitige Erhöhung des Mindestlohns (SMIC)
zum 1. Juni 2026

 

Der französische gesetzliche Mindestlohn (SMIC – Salaire minimum interprofessionnel de croissance) erhöht sich zum 1. Juni 2026 vorzeitig um 2,41 %. Der monatliche Brutto-Mindestlohn steigt damit auf 1.867,02 €.

 

Die ab 1. Juni 2026 gültigen Mindestlohnbeträge gestalten sich wie folgt:

 

Grund für die unterjährige Anpassung ist die anhaltend hohe Inflation. Nach französischem Recht erfolgt eine automatische außerordentliche Erhöhung des Mindestlohns, sobald der Verbraucherpreisindex um mindestens 2 % steigt. Dieser Schwellenwert wurde am 13. Mai 2026 erreicht, wodurch die Anhebung des SMIC zum 1. Juni 2026 ausgelöst wurde.

 

Bitte beachten Sie, dass die französischen Mindestlohnvorschriften auch bei zeitlich begrenzten Arbeitnehmerentsendungen nach Frankreich einzuhalten sind. Darüber hinaus können je nach Branche tarifvertragliche Mindestlöhne Anwendung finden.

 

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