Entsendung von Mitarbeitern

 

Unter dem Begriff der Entsendung versteht man die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers an einem anderen Arbeitsort im Ausland. Die Entsendung ist für einen begrenzten Zeitraum geplant, nach dessen Ablauf der Arbeitnehmer an seinen gewöhnlichen Arbeitsort zurückkehrt.

 

Entsendung von Frankreich ins Ausland

Wird ein Arbeitnehmer aus Frankreich ins Ausland entsendet, bleibt er während der Dauer der Entsendung an das französische Sozialversicherungssystem gebunden. Folglich werden auch die Sozialabgaben weiterhin in Frankreich abgeführt.

Die Entsendung muss der französischen Sozialversicherung vor Antritt der Tätigkeit im Ausland angezeigt werden. Die zu erfüllenden Formalitäten sind von den Abkommen zwischen Frankreich und dem Entsendungsland abhängig. Die Krankenversicherung schickt nach Genehmigung des Antrags ein Bestätigungsformular (A1), welches dem Angestellten im Ausland als Sozialversicherungsnachweis dient.

 

Entsendung nach Frankreich

Sie möchten Ihre Mitarbeiter nach Frankreich entsenden ? Hier finden Sie alle wichtigen zu beachtenden Informationen.